AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die INTERNET AG Global Network (nachfolgend INET genannt) mit ihren unternehmerisch (§ 14 BGB) tätigen Kunden schließt, d.h. sämtliche Lieferungen und Leistungen der INET erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von INET ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten (vgl. hierzu 2 Abs. 3) – darf INET jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z. B. Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt INET dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser AGBs) mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein rechtzeitiger Widerspruch des Kunden hat zur Folge, dass die Geschäftsbedingungen in der vorherigen Fassung ohne die Änderungen für das bestehende Vertragsverhältnis fortgelten. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.

1.3. Vertragsgrundlagen sind, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb in ihrer jeweils aktuellen Fassung ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level ‑Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, dass Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen (gegen den Willen des Inhabers übertragen) oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z.B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (CHPROV-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; INET weist den Kunden deshalb darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von INET zu verstoßen.

Da die einzelnen Vergabestellen bzw. Registries ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass INET Einfluss darauf hat, wird INET, sobald sie Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, diese Änderungen unter www.INET.de zur Verfügung stellen; hier findet sich stets eine unverbindliche Übersicht des Standes einzelner Registrierungsbedingungen der über INET verfügbaren Top-Level-Domains sowie Links auf die allein verbindlichen Originalfassungen von Registrierungsbedingungen einzelner Vergabestellen bzw. Registries.

INET ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; entsprechend ist der Kunde verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben.

Im Einzelnen gilt folgendes:

Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.

Der Kunde ersetzt INET alle Schäden und stellt INET von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein Endkunde selbst aus diesem Grund gegen INET erhebt.

Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net, .org, .aero, .biz-, .coop-, .info-, .museum-, .name- oder .pro oder anderer ICANN-Domains Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) hingewiesen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).

Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub-Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von INET bzw. der Vergabestelle/Registry (z.B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an INET oder an die einzelnen Vergabestellen (z.B. DENIC).

1.4. Diese AGBs sind im Internet unter http://www.inet.de/agb frei abrufbar.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsverbindungen der Parteien.

2. Pflichten der INET / Leistungsänderungen

2.1. INET erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets;

INET erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; INET ist nicht verpflichtet, die technischen Nutzungsmöglichkeiten des Kunden bei fortschreitender technischer Entwicklung auszuweiten, es sei denn, dieses wird ausdrücklich vereinbart.

2.2. Soweit INET Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. INET hat das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten, wobei sich die Einzelheiten aus der nachfolgenden Ziffer 2 Abs. 3 ergeben.

2.3. INET ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d.h. per Email) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er berechtigt, den Vertrag binnen 3 Wochen nach Mitteilung oder sonstiger Kenntniserlangung von der Entgelt- bzw. Leistungsanpassung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC eG (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist INET berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ebenfalls das vorstehend geregelte Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

2.4. INET ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

2.5. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; INET ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist INET berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern, Racks, Leitungen, Routern und ähnlichem durch INET Gegenstand des Vertrages ist, ist INET berechtigt, die Anschaltung erst nach Vorauszahlung der als Anschluss- oder Einrichtungskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

2.6. Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich. Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. INET ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem – insbesondere bei anderen als .de-Domains – für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der “früheste Termin für die Anschaltung” vereinbart.

3. Preise und Zahlung, Verzug

3.1. Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste unter http://www.inet.de/preise abrufbar zu entnehmen. Eine Bereitstellung vor Vertragsbeginn wird anteilig taggenau abgerechnet. Die Einrichtungsgebühr entspricht ohne weitere Vereinbarung grundsätzlich einer monatlichen Grundgebühr und wird bei der ersten Rechnungsstellung abgerechnet. Preisveränderungen werden mindestens einen Monat im Voraus angekündigt, die neue Preisliste wird dann automatisch Bestandteil dieses Vertrages, wobei ergänzend auf Ziffer 2 Abs. 3 verwiesen wird. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; d.h. im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist INET berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

3.2. Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registration oder Registrationsversuch fällig, im Falle eines Providerwechsels (CHPROV-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Pflegegebühr am ersten Tag des ersten Monats der Verlängerung für das jeweilige Folgejahr im Voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen. Die Rechnungserstellung erfolgt elektronisch in PDF-Form unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Wünscht der Kunde davon Abweichend die Übersendung einer Papierrechnung, so wird dies pro Rechnung mit netto 2,50 € berechnet. Der Kunde ermächtigt INET beim Vertragsabschluss, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch SEPA-Firmenlastschriftmandat (zuvor Abbuchungsauftrag) von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Die Bankabbuchung erfolgt üblicherweise am Tage nach der Rechnungserstellung, unabhängig vom Rechnungsdatum und ohne weitere Ankündigung. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung etc. nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist INET berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem berechnet INET eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Rücklastschrift. Bei Nichtteilnahme am Bankabbuchungsverfahren mittels SEPA-Firmenlastschriftmandat sind die Entgelte jeweils für 3 Monate im Voraus zu zahlen, bei jährlicher Zahlung mindestens vier Wochen vor Fälligkeit. Für abweichende Zahlungsmethoden (z.B. Paypal, Kreditkarte usw.) werden zusätzliche Gebühren fällig. Die Zahlung hat in jedem Falle spesenfrei auf das Konto von INET zu erfolgen. In jedem Falle ist für eine abweichende Zahlungsmethode vorher die schriftliche Zustimmung von INET erforderlich. Der Kunde ermächtigt die INTERNET AG Global Network zu entsprechenden Belastung seines Kontos. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb der Berechnungsperiode der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils geltenden Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbarte Berechnungsperioden. In jedem Fall ist das Entgelt nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3 Abs. 6 fällig, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Für die erste und sämtliche weiteren Mahnungen wird jeweils ein Bearbeitungsentgelt von € 5,00 berechnet, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, einen geringeren Kostenaufwand nachzuweisen.

3.3. Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

3.4. Der – nicht nutzungsabhängige – Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die INET nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.

3.5. Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. Unsere Forderungen gelten als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich Einwände erheben bzw. wenn Sie fristgerecht schriftlich Einwände erheben und wir diese endgültig ablehnen und Sie nicht innerhalb von weiteren 6 Wochen den Rechtsweg beschreiten.

3.6. Die Zahlung ist, soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. aus dem jeweiligen Einzelvertrag nichts anderes ergibt, im Voraus fällig und bis zum Ersten des Leistungsmonats, bei nachträglicher Abrechnung (z.B. Verbrauchswerte) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Danach tritt ohne Mahnung automatisch Verzug ein. Im Verzugsfall ist INET berechtigt, Zinsen in Höhe von 12 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Zinsschadens frei. Bei Zahlungsverzug in erheblicher Höhe oder nach zwei erfolglosen Mahnungen oder bei mehr als einer unbezahlten Rechnung ist INET auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben (wo das nicht möglich ist, auch zu löschen oder auf einen anderen Inhaber zu übertragen) bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines Webhostings, virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server- oder Rack-Housing ist, die Domain bzw. den Server bzw. das Rack vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Sub-Provider/Reseller auf, ist INET auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Im Falle einer durch INET vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde INET gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist INET berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.

4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1. INET gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von INET liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.

4.2. INET wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, INET unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

4.3. Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von INET liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber INET unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt INET diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem INET diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde INET schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

4.4. Die Berechnung zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen, insbesondere Änderungen des Zugangs zum INET Netz oder die Nutzung zusätzlicher Anwendungsservices oder die Leistungsbereitstellung vor dem Beginndatum, erfolgt zusätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisen und Bedingungen der INET. Eine Minderabnahme der Leistungen führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung des Gesamtbetrages. Die jeweils aktuelle Preisliste ist unter http://www.inet.de/preise abrufbar.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit

5.1. Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:

keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, vor allem darf er ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung halten, versenden (Verbot von Mail-Spamming);

anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;

sicherzustellen, dass seine auf einem Server von INET eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch INET stören könnten;

INET erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von INET ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff. 1.3 sowie nachfolgende Absätze), sowie

die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.

5.2. Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, INET jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von INET verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.

5.3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

5.4. Im Übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber INET dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC-Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten. Bei .de-Domains weist er seinen Kunden im Übrigen darauf hin, dass er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen lässt und dass die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain-Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im Übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).

5.5 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von INET erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von INET zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.

5.6. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von INET; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter http://www.denic.de/ (Bereich WHOIS) veröffentlichten Angaben und teilt INET erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).

5.7. Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von INET zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt bzw. durch ihn genehmigt, es sei denn, er weist etwas anderes nach. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat INET unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt sind. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, dass Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist INET berechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. INET wird den Kunden darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.

5.8. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Web-Servern von INET abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von INET. Nach Möglichkeit wird der Kunde auf die Durchführung entsprechender Arbeiten rechtzeitig hingewiesen.

5.9. Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von Mail-Spamming) ist INET berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist INET auch berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Im Übrigen behält sich INET vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren/die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben, bzw. wo das nicht möglich ist, diese zu löschen. Ggf. behält sich INET das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. INET wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber INET erfolgt.

5.10. Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des INET aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt INET von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

6. Datenschutz

6.1. Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. INET weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Der Kunde sollte nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Außerdem werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.

6.2. INET weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von INET liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.

6.3. INET informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.

7. Geheimhaltung

7.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete, vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten ist sicher zu stellen, dass auch diese ‑ebenfalls unbefristet- jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen und des Bestehens eines gültigen Vertrages zwischen den Parteien ist es beiden Parteien gestattet, die jeweils andere Partei, auch nach Beendigung des Vertrages, als Referenz zu nennen und hierbei das Firmenlogo in angenehm lesbarer Form und Größe zu verwenden.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

8.1. INET haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von INET verursacht worden sind, unbeschränkt. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Entsprechendes gilt bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von INET grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet INET nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit INET wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. INET haftet außerdem, wenn zwingend auf Grund von Produkthaftung gehaftet wird.

8.3. INET haftet nicht für Inhalte oder Programme (Software), die von Dritten im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerk-Infrastruktur, fehlerhafte Datenträger, etc.). Ausschließlich der Kunde ist für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software einschließlich deren Lizensierung, verantwortlich.

8.4. Beruht die Haftung von INET auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von INET im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte INET gegenüber haftet.

8.5. In sämtlichen weiteren Haftungsfällen, die nicht durch die vorstehenden Regelungen erfasst sind, wird die Höhe der Haftung von INET für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.6. Die unter den vorstehenden Absätzen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaft herbeigeführten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch INET bzw. der dortigen Mitarbeiter.

8.7. INET kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von INET liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im Übrigen haftet INET nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet INET bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß Ziff. 5 (6) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens INET ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt. Diese Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von INET.

8.8. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass INET, soweit INET keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist INET nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist INET jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich INET auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt – über Ziffer 5 hinaus – auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. INET wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.

8.9. Schadensersatzansprüche gegen INET aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.10. INET hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegende Verpflichtung verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen – neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes – zum Ersatz des INET entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von INET (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.

8.11. Sofern der Kunde eine Zusendung von Waren wie Server, Festplatten usw. wünscht, haftet INET in keinem Falle für Beschädigungen oder Verluste von Sendungen, sofern der Kunde nicht gegen Aufpreis ausdrücklich anderes vorher mit INET vereinbart hat.

9. Laufzeiten / Kündigung

9.1. Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, soweit nicht einzelvertraglich anders geregelt, geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, in denen keine abweichende Regelung getroffen wurde, sechs Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit der einzelnen Domain. Bei vereinbarten Vertragsperioden von sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei Vertragsperioden von drei oder einem Monat beträgt die Kündigungsfrist ein Monat. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Kündigungserklärung.

9.2. Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für INET liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  • der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
  • bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) nachgewiesen wird.
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

9.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, oder eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

9.4. INET ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von INET zu vertreten.

9.5. Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist der Sitz von INET.

10.2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Frankfurt am Main. INET kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

11. Schlussabstimmungen

11.1. Für die von INET auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche – gleich welcher Art – gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht.

11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen – soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an INET per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs oder im Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen ist.

11.3. Abweichungen von den vorgenannten Bestimmungen müssen im Vertrag aufgeführt werden. Jede Bestellung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen der INET bildet einen selbstständigen Vertrag. Die einzelnen Verträge werden unabhängig voneinander geschlossen; das kann durch Email, Fax, auf dem Postwege oder durch bloßen Leistungsabnahme – dann jeweils immer unter Einbeziehung der nachfolgenden Bestimmungen und unserer AGB – erfolgen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen jedoch der Schriftform. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der aufgeführten INET Produkte/Leistungen in der angegebenen Laufzeit.

11.4. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von INET auf einen Dritten übertragen.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

 

(Stand 01.01.2014)

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